1. Allgemeines
coolkids-oberkassel GmbH, Wildenbruchstraße 107a, 40545 Düsseldorf
ist eine private Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber ist
die cool-kids-after-school Gmbh mit Sitz in Düsseldorf. Vertretungsberechtigte
Geschäftsführerin ist Sabine Ludwig. Pädagogischer Leiter der
Einrichtung ist Peter Stoffels.
2. Öffnungszeiten
coolkids-oberkassel GmbH ist ganzjährig, jeweils montags bis freitags von
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, geöffnet. Ausgenommen sind die gesetzlichen
Feiertage, Rosenmontag sowie zwei Wochen über Weihnachten, eine Woche
über Ostern und drei Wochen während der Sommerferien. Die Leitung der
cool-kids-after-school behält sich die Schließung der Einrichtung oder
Reduzierung des Personals zu bestimmten Zeiten oder Tagen (z.B. an
Brückentagen, Karneval) vor. Vorangehend wird zu diesem Zweck
rechtzeitig eine Bedarfsermittlung für die betreffenden Tage bei den
Erziehungsberechtigten der zu betreuenden Kinder durchgeführt.
Der Betreiber haftet nicht für den Fall, dass die Einrichtung infolge höherer Gewalt (Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser,
Sturm etc.) nicht für Kinderbetreuungszwecke genutzt werden kann.
3. Informationspflicht
Die Erziehungsberechtigten des aufzunehmenden Kindes erklären sich
bereit, der Einrichtung alle erforderlichen Angaben über ihre eigene
Person und die des zu betreuenden Kindes zu machen. Hierzu gehören
insbesondere auch Angaben zur Erreichbarkeit der Eltern oder der von ihnen
schriftlich zu benennenden Personen, die während der Betreuungszeit das
Kind in der Einrichtung abholen dürfen. Änderungen der Daten sind
unverzüglich mitzuteilen. Die Einrichtung verpflichtet sich, die
angegeben Daten im Sinne des aktuellen Datenschutzes vertraulich zu
behandeln.
Das Fehlen durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Anlässen muss vom Erziehungsberechtigen angezeigt werden.
4. Leistungen
Die Kinder werden in den Räumen von coolkids-oberkassel GmbH während der
obengenannten Öffnungszeiten von qualifizierten Erziehern/Erzieherinnen betreut. Zur Nachmittagsbetreuung gehören bei Schulkindern auch die
qualifizierte Betreuung der Hausaufgaben und (mindestens) ein
Kursbesuch je Nachmittag. In der Vorschulgruppe erhält das Kind
Angebote von qualifizierten Erziehern/Betreuern. Bei Kursen werden in
der angegeben Zeit durch qualifizierte Ausbilder die Lerninhalte
vermittelt. Nicht enthalten sind die Kosten für das Mittagessen, das von
einem externen Anbieter geliefert und direkt abgerechnet wird.
5. Vertragslaufzeit
Die Angebote und Kurse sind vor Beginn fest zu buchen. Es werden vorab
festgelegte Kurse inklusive vor- und nachlaufender Kinderbetreuung
gebucht. Das Abonnement läuft über drei Monate und verlängert sich
automatisch um weitere drei Monate, wenn nicht spätestens sechs Wochen
vor Ablauf der Frist eine Kündigung bei cool-kids-after-school
eingegangen ist.
Stellt sich nach der Aufnahme des Kindes in der Einrichtung heraus,
dass die Gemeinschaft der Gruppe oder die Gesundheit anderer Kinder
durch starke Verhaltensauffälligkeiten des Kindes gefährdet ist und seitens
des Betreuungspersonals keine Möglichkeit gesehen wird, dem Kind
individuell zu helfen, so behält sich die Leitung der coolkids-oberkassel GmbH eine fristlose Kündigung des Vertrages vor. Die
Einrichtung behält sich ferner ein außerordentliches fristloses
Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund ist
insbesondere dann gegeben, wenn die Erziehungsberechtigten die ihnen
nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Verpflichtungen
nicht erfüllen oder Umstände vorliegen, die einen Verbleib des Kindes
in der Einrichtung nicht mehr zulassen.
6. Kurs-/Betreuungsbeitrag
Für die Bereitstellung des Platzes bei coolkids-oberkassel GmbH ist ein
monatlicher Elternbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Elternbeitrages
richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Kurse/Tage. Der
Elternbeitrag ist jeweils für ein Quartal im Voraus fällig. Alternativ
kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden; in diesem Falle wird pro
Quartal der Elternbeitrag im Voraus abgebucht. Die Verpflichtung zur
Zahlung des Elternbeitrages gilt auch für den Fall, dass das Kind aus
Krankheitsgründen die Einrichtung nicht besuchen kann oder ihr auf
Wunsch der Erziehungsberechtigten teilweise oder regelmäßig fernbleibt.
Eine Änderung des Beitrages wird erst nach Ablauf der jeweiligen
Abonnementlaufzeit (Drei-Monats-Zeitraum) wirksam und muss mindestens vier
Wochen vorher angekündigt werden. Wird diese Frist unterschritten, so
haben die Erziehungsberechtigten nach Bekanntgabe für die Dauer von 14
Tagen ein Sonderkündigungsrecht zum Termin des Inkrafttretens des neuen
Kurs-/Betreuungsbeitrages.
7. Krankheit
Tritt beim Kind eine Krankheit auf, darf das Kind die Einrichtung
während der Zeit der Erkrankung nicht besuchen. Tritt eine Krankheit
während des Besuches des Kindes in der Einrichtung auf, so können die
Mitarbeiter verlangen, dass das Kind von einer abholberechtigten Person
vorzeitig abgeholt wird. Das Auftreten einer ansteckenden Krankheit ist
der Einrichtung zum Schutz der restlichen Kinder sofort zu melden. Nach
einer ansteckenden Krankheit ist zum Wiederbesuch der Einrichtung eine
Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich.
Das Personal ist in der Regel nicht befugt, Medikamente zu verabreichen.
8. Aufsicht
Für die Zeit der Betreuung des Kindes in der Einrichtung übertragen die
Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht auf das Personal der
Einrichtung. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der
persönlichen Übernahme des Kindes von den Erziehungsberechtigten oder
eine dafür von den Eltern berechtigten Person. Sie endet mit der
Übergabe durch das Personal der Einrichtung an die
Erziehungsberechtigten oder eine dafür von den Eltern berechtigte
Person. Die Eltern haben bei Aufnahme schriftlich zu erklären, wer
außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Auftretende
Änderungen sind schriftlich der Einrichtung mitzuteilen.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Erziehungsberechtigten in der
Einrichtung oder gemeinsamen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung,
übernehmen die Erziehungsberechtigten wieder die Aufsichtspflicht ihres
Kindes.
9. Versicherung
Da coolkids-oberkassel GmbH kein Kindergarten oder Kindertagesstätte ist, gilt für die Einrichtung nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Eltern müssen ihre Kinder selbst gegen Unfall versichern. Über cool-kids besteht eine solche Versicherung nicht.
10. Allgemeine Bestimmungen
Mit der Inanspruchnahme des Platzes erkennen die Eltern die Gültigkeit der hier getroffenen Regelungen an.
Düsseldorf, 1. Februar 2009