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Öffnungszeiten

Vormittagsbetreuung:
von 8:30 bis wahlweise
12:00 / 13:00 / 14:00 /
15:00 Uhr


Kurszeiten:
Zwischen 14 und 18 Uhr


Bürozeiten:
Mo - Fr 14:00 - 16:00 Uhr
Telefon: 0211 - 17 18 05 48


Coolkids-Oberkassel: Betreuung und Förderung

1.  Allgemeines

coolkids-oberkassel GmbH, Wildenbruchstraße 107a, 40545 Düsseldorf ist eine private Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber ist die cool-kids-after-school Gmbh mit Sitz in Düsseldorf. Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Sabine Ludwig. Pädagogischer Leiter der Einrichtung ist Peter Stoffels.


2.  Öffnungszeiten

coolkids-oberkassel GmbH ist ganzjährig, jeweils montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, geöffnet. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage, Rosenmontag sowie zwei Wochen über Weihnachten, eine Woche über Ostern und drei Wochen während der Sommerferien. Die Leitung der cool-kids-after-school behält sich die Schließung der Einrichtung oder Reduzierung des Personals zu bestimmten Zeiten oder Tagen (z.B. an Brückentagen, Karneval) vor. Vorangehend wird zu diesem Zweck rechtzeitig eine Bedarfsermittlung für die betreffenden Tage bei den Erziehungsberechtigten der zu betreuenden Kinder durchgeführt.

Der Betreiber haftet nicht für den Fall, dass die Einrichtung infolge höherer Gewalt (Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm etc.) nicht für Kinderbetreuungszwecke genutzt werden kann.

 

3.  Informationspflicht

Die Erziehungsberechtigten des aufzunehmenden Kindes erklären sich bereit, der Einrichtung alle erforderlichen Angaben über ihre eigene Person und die des zu betreuenden Kindes zu machen. Hierzu gehören insbesondere auch Angaben zur Erreichbarkeit der Eltern oder der von ihnen schriftlich zu benennenden Personen, die während der Betreuungszeit das Kind in der Einrichtung abholen dürfen. Änderungen der Daten sind unverzüglich mitzuteilen. Die Einrichtung verpflichtet sich, die angegeben Daten im Sinne des aktuellen Datenschutzes vertraulich zu behandeln.

Das Fehlen durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Anlässen muss vom Erziehungsberechtigen angezeigt werden.

 

4.  Leistungen

Die Kinder werden in den Räumen von coolkids-oberkassel GmbH während der obengenannten Öffnungszeiten von qualifizierten Erziehern/Erzieherinnen betreut. Zur Nachmittagsbetreuung gehören bei Schulkindern auch die qualifizierte Betreuung der Hausaufgaben und (mindestens) ein Kursbesuch je Nachmittag. In der Vorschulgruppe erhält das Kind Angebote von qualifizierten Erziehern/Betreuern. Bei Kursen werden in der angegeben Zeit durch qualifizierte Ausbilder die Lerninhalte vermittelt. Nicht enthalten sind die Kosten für das Mittagessen, das von einem externen Anbieter geliefert und direkt abgerechnet wird.

 

5.  Vertragslaufzeit

Die Angebote und Kurse sind vor Beginn fest zu buchen. Es werden vorab festgelegte Kurse inklusive vor- und nachlaufender Kinderbetreuung gebucht. Das Abonnement läuft über drei Monate und verlängert sich automatisch um weitere drei Monate, wenn nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist eine Kündigung bei cool-kids-after-school eingegangen ist.

Stellt sich nach der Aufnahme des Kindes in der Einrichtung heraus, dass die Gemeinschaft der Gruppe oder die Gesundheit anderer Kinder durch starke Verhaltensauffälligkeiten des Kindes gefährdet ist und seitens des Betreuungspersonals keine Möglichkeit gesehen wird, dem Kind individuell zu helfen, so behält sich die Leitung der coolkids-oberkassel GmbH eine fristlose Kündigung des Vertrages vor. Die Einrichtung behält sich ferner ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Erziehungsberechtigten die ihnen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllen oder Umstände vorliegen, die einen Verbleib des Kindes in der Einrichtung nicht mehr zulassen.

 

6.  Kurs-/Betreuungsbeitrag

Für die Bereitstellung des Platzes bei coolkids-oberkassel GmbH ist ein monatlicher Elternbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Kurse/Tage. Der Elternbeitrag ist jeweils für ein Quartal im Voraus fällig. Alternativ kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden; in diesem Falle wird pro Quartal der Elternbeitrag im Voraus abgebucht. Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages gilt auch für den Fall, dass das Kind aus Krankheitsgründen die Einrichtung nicht besuchen kann oder ihr auf Wunsch der Erziehungsberechtigten teilweise oder regelmäßig fernbleibt.

Eine Änderung des Beitrages wird erst nach Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit (Drei-Monats-Zeitraum) wirksam und muss mindestens vier Wochen vorher angekündigt werden. Wird diese Frist unterschritten, so haben die Erziehungsberechtigten nach Bekanntgabe für die Dauer von 14 Tagen ein Sonderkündigungsrecht zum Termin des Inkrafttretens des neuen Kurs-/Betreuungsbeitrages.

 

7.  Krankheit


Tritt beim Kind eine Krankheit auf, darf das Kind die Einrichtung während der Zeit der Erkrankung nicht besuchen. Tritt eine Krankheit während des Besuches des Kindes in der Einrichtung auf, so können die Mitarbeiter verlangen, dass das Kind von einer abholberechtigten Person vorzeitig abgeholt wird. Das Auftreten einer ansteckenden Krankheit ist der Einrichtung zum Schutz der restlichen Kinder sofort zu melden. Nach einer ansteckenden Krankheit ist zum Wiederbesuch der Einrichtung eine Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich.

Das Personal ist in der Regel nicht befugt, Medikamente zu verabreichen.

 

 
8. Aufsicht

Für die Zeit der Betreuung des Kindes in der Einrichtung übertragen die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht auf das Personal der Einrichtung. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes von den Erziehungsberechtigten oder eine dafür von den Eltern berechtigten Person. Sie endet mit der Übergabe durch das Personal der Einrichtung an die Erziehungsberechtigten oder eine dafür von den Eltern berechtigte Person. Die Eltern haben bei Aufnahme schriftlich zu erklären, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Auftretende Änderungen sind schriftlich der Einrichtung mitzuteilen.

Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Erziehungsberechtigten in der Einrichtung oder gemeinsamen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung, übernehmen die Erziehungsberechtigten wieder die Aufsichtspflicht ihres Kindes.
 

 
9. Versicherung


Da coolkids-oberkassel GmbH kein Kindergarten oder Kindertagesstätte ist, gilt für die Einrichtung nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Eltern müssen ihre Kinder selbst gegen Unfall versichern. Über cool-kids besteht eine solche Versicherung nicht.

 
10. Allgemeine Bestimmungen


Mit der Inanspruchnahme des Platzes erkennen die Eltern die Gültigkeit der hier getroffenen Regelungen an.

 
Düsseldorf, 1. Februar 2009